Änderung der unentgeltlichen Beförderung bei der DB

Seit dem 1. September 2011 gilt eine neue Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen bei der Deutschen Bahn.

Zusammen mit dem  Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwerbehinderte Menschen, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) - S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse möglich.

Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde nach dem SGB IX  bleiben unverändert bestehen.
 

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, Gl, aG, H oder Bl in ihrem grün-orangenen Schwerbehindertenausweis erfüllen die Vorraussetzung für die unentgeltliche Beförderung. Um die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen zu können, ist zusätzlich ein Beiblatt mit Wertmarke vom Versorgungsamt erforderlich.

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