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Sozialrecht


  • Testamente für junge Eltern (285,446 kB)
  • Wenn Eltern verhindern wollen, dass ihre hinterlassenen Ersparnisse einfach vom Sozialamt vereinnahmt werden, gibt es dafür verschiedene Auswege.
    In diesem Artikel finden sie einen kurzen Überblick der Möglichkeiten ihr Erbe vor Zugriffen zu schützen. Die besonderen Schwierigkeiten für behinderte Kinder, welche sich nicht selbst versorgen können, sondern auf Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen sind, machen es fast unumgänglich rechtzeitig Vorsorge zu treffen.
  • Erbrecht für Eltern (51,62 kB)
  • Zum Thema Erbrecht steht hier eine ausführliche Ausarbeitung zur Verfügung. Darin werden die wichtigsten Aspekte des Erbrechtes erläutert. Ebenfalls sind Hinweise auf die Besonderheiten, welche sich für Familien mit behinderten Kindern ergeben, die nicht für sich selbst sorgen können enthalten. Eine fachliche Beratung durch einen mit dem Thema vertrauten Anwalt wird vom Autor dringend empfohlen, um das Testament zweifelsfrei entsprechend dem Willen der Eltern zu gestalten. Die dafür zu zahlenden Honorare von etwa 1% des Nachlasswertes sind gering gegenüber den durch mögliche Fehler als Steuern, Zahlungen an Leistungsträger (Sozialamt) oder Prozessgebühren anfallenden Kosten.
  • Begutachtungsrichtlinien MDS_2016.pdf (1.849,992 kB)
  • Hier handelt es sich um die Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi).
  • Das Bundesteilhabegesetz - Überblick über relevante Regelungen (573,237 kB)
  • Seit dem 30.12.2016 gilt in Deutschland das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG), das die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärkt. Einige Regelungen des Gesetzes gelten schon jetzt, weitere treten 2020 und 2023 in Kraft. Herr Professor Dr. Huppert stellte im Rahmen eines Vortrags auf unserem Themenwochenende im März 2018 in Fulda die relevanten Regelungen vor. Einen Überblick hierzu gibt die Präsentation.

  • Das Pflegestärkungsgesetz 2.pdf (1.110,425 kB)
  • Die praktische Umsetzung des sog. Pflegestärkungsgesetzes 2 hat zum 01.01.2017 begonnen. Bedeutendster Aspekt der Reform ist die Neufassung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und das damit einhergehende vollständig neue Verfahren der Begutachtung zur Einstufung  in einen Pflegegrad. Niedergeschrieben ist dies auf 268 Seiten in den neuen „Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi)". In der Präsentation werden die wesentlichen Regelungen kurz und praxisorientiert dargestellt. Auch finden sich Verweise auf die wichtigsten Seiten der Richtlinie in der Präsentation.
  • Erben und Vererben bei Behinderung (222,631 kB)
  • Warum brauchen Kinder mit Behinderung ein so genanntes Behindertentestament?

    Die Situation der Eltern von Kindern mit Behinderung ist durch eine lebenslange Sorge um ihre Kinder gekennzeichnet. Dies gilt auch, wenn die Kinder erwachsen geworden sind und in einer Einrichtung betreut werden. Die Eltern kümmern sich in der Regel an Wochenenden, in Urlaubszeiten und bei Erkrankung intensiv um ihre Kinder.
    Mit zunehmendem Alter der Eltern taucht jedoch die Frage auf: Wer kümmert sich so intensiv um unser Kind, wenn wir verstorben sind? Wer nimmt unser Kind mit in den Urlaub und zu Veranstaltungen? Wer stellt das bisherige Lebensniveau unseres Kindes immateriell und materiell sicher?
    Die häufigste Antwort ist, dass der Staat für die Versorgung behinderter Menschen verantwortlich sei und dass es
    in Deutschland eine vielfältige Infrastruktur der Behindertenhilfe gebe. Diese Auskunft beruhigt die Eltern von Kindern mit Behinderung zu Recht bei weitem nicht mehr.
  • Heilpädagogische Einzelfallhilfe - Was ist denn das? (47,381 kB)
  • Bei jedem Treffen im Rahmen von KiDS-22q11e.V. fällt mir immer wieder auf, dass wir mit unserer Einzelfallhilfe, welche wir für unseren Sohn Felix seit jetzt 4 Jahren vom Jugendamt bezahlt bekommen, durchaus ein Unikat darstellen. Daher möchte ich in diesem Artikel ein wenig über die Voraussetzungen, eine Einzelfallhilfe zu bekommen, und die Aufgaben dieser berichten.
    Als wir Felix (Mikrodeletion 22, Absent Pulmonary Valve Syndrom) im November 2003 mit knapp 3 Monaten aus der Klinik mit nach Hause nahmen, war ich noch der Meinung, alles alleine schaffen zu können. Doch schnell stellte sich heraus.....

    ...mehr Informationen zum Thema erhalten Sie in diesem Artikel.
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