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Berufliche Rehabilitation – der erste Schritt in ein selbständiges Arbeitsleben


Einen Ausbildungsplatz zu finden ist schwer – für einen jungen Menschen mit Handicap noch viel mehr. Ansprechpartner für jeden jungen Menschen mit Berufswunsch ist die Agentur für Arbeit. Dabei bietet sie gerade für Menschen mit Handicap verschiedene ganz spezielle Hilfen und Unterstützungen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz. Wichtig dabei ist ein bereits frühzeitiger Kontakt.

Die gesetzlichen Grundlagen für eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation bilden den Rahmen der Ausbildungsmöglichkeiten. Diese finden sich in den Sozialgesetzbüchern (SGB) für Arbeitsförderung (III) sowie für Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (IX). Vor allem das SGB IX verschafft unseren Jugendlichen die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen um eine Ausbildung durch verschiedene Unterstützungs- und Begleitungsangebote beginnen zu können.

Grundvoraussetzung für Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation ist eine anerkannte Schwerbehinderung (durch Schwerbehindertenausweis) oder Gleichstellung. Die Gleichstellung kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Liegen also körperliche oder geistige Einschränkungen vor, entsteht ein Leistungsanspruch. Wichtig dabei ist, dass eine Lernbehinderung eine anerkannte Körperbehinderung ist, die alleine bereits einen Anspruch begründet. Die Anerkennung einer beruflichen Rehabilitation erfolgt durch den Reha-Berater der Agentur für Arbeit.

Zu berücksichtigen ist, dass eine Bewilligung von Leistungen der beruflichen Rehabilitation auch vom erreichten Schulabschuß abhängig ist. Schulabgänger mit Mittlerem Bildungsabschluß oder Abitur erhalten i.d.R. keinen Zugang zu diesen Leistungen. Hingegen können Jugendliche mit Förderschul- oder allgemeinem Hauptschulabschluß die „Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ in Anspruch nehmen.

Im Mittelpunkt der weiteren Vorgehensweise steht die berufliche Rehabilitation, im Fall eines Berufsanfängers im Sinne einer fundierten Ausbildung, sowie die soziale Rehabilitation und Integration. Ziel soll sein, jedem jungen Menschen mit Handicap im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten die Grundlagen einer selbständigen Lebensführung zu schaffen.

Neben den eigentlichen Ausbildungsangeboten sind im Rahmen der Berufsvorbereitung zusätzlich verschiedene Ansätze möglich. Hierbei sind am wichtigsten zu nennen das berufsvorbereitendes Jahr (BVJ) und BvB, beides Maßnahmen zur beruflichen Orientierung/Qualifizierung und Persönlichkeitsstärkung vor Ausbildungsbeginn. Diese beiden Angebote sind bei unklarem Berufswunsch oder Neigungsschwerpunkt gute Möglichkeiten der Orientierung. Sie dauern zwischen drei und 12 Monate und sind nicht Teil der Ausbildung. Für die eigentliche Ausbildung stehen grundsätzlich mehrere Weg offen.

Der erste Arbeitsmarkt:
Dies ist eine reine betriebliche Ausbildung in der der junge Mensch einen Beruf bis zum Ablegen der jeweiligen Prüfung erlernt. Hierbei können Hilfen und Erleichterungen im Bereich der Berufsschulischen Ausbildung durch Lernhilfe und/oder Prüfungserleichterungen gewährt werden.

Ausbildung im zweiten Arbeitsmarkt:
Hierbei werden verschiedene Ausbildungsarten und Maßnahmen mit unterschiedlichem Ziel angeboten. Welcher Weg einzuschlagen ist hängt ganz wesentlich von den persönlichen Möglichkeiten des einzelnen Jugendlichen sowie den durch die Agentur für Arbeit bewilligten Leistungen ab. Am Ende der jeweiligen Ausbildung wird die allgemeine berufsspezifische Prüfung abgelegt.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE):
Im Rahmen der BAE beginnen die Auszubildenden eine schulisch orientierte Ausbildung mit praktischen Anteilen, die in einem entsprechenden Kooperationsbetrieb des Maßnahmeträgers stattfindet. Durch die praktischen Ausbildungsanteile zielt die Agentur auf eine möglichst große Chance der späteren Arbeitsvermittlung.

Schulische Ausbildung durch sonst. Rehaträger:
Ausbildungen durch sonstige Rehaeinrichtungen und –träger sind i.d.R. ausschließlich vollschulische Ausbildungen die durch gewerbliche Anbieter, wie die Berufsförderzentren (bfz), vorgehalten werden. Hierbei ist neben dem Hauptziel Ausbildung eine teilweise soziale und psychologischen Betreuung und Begleitung vorhanden. Das gleiche gilt auch für die BAE Maßnahmen.

Betriebliche Ausbildung im Berufsbildungswerk:
Den Abschluß des möglichen Spektrums an Ausbildungsvarianten bildete die kombinierte Ausbildung im Berufsbildungswerk (BBW). Diese stellt eine dem ersten Arbeitsmarkt gleichzusetzende Ausbildungsumgebung dar. Hierbei wird besonderen Wert auf eine intensive pädagogische, psychologische und soziale Begleitung sowie einen optimalen Rahmen für die erfolgreiche Ausbildung gelegt.

Sie ist gleichzeitig auch die kostenintensivste aller Maßnahmen, so dass hierfür eine stichhaltige Begründung sowie entsprechende Gutachten und Atteste im Genehmigungsverfahren sehr hilfreich sein können.

Ausbildung in den Werkstätten für behinderte Menschen:
Die dritte Säule des Eintritts in den Arbeitsmarkt stellen die Werkstätten für Menschen mit Behinderung dar. Sie werden zu einem überwiegenden Teil von der Lebenshilfe aber auch anderen z.T. öffentlichen oder sozialen Trägern betrieben. Die Werkstätten für Behinderte verstehen sich aufgrund ihrer sehr vielfältigen beruflichen Angebote als ebenbürtige Partner im beruflichen Angebot für behinderte Menschen neben den Berufsbildungswerken oder Maßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung.
Nach einer Zeit der Berufsfindung in der Möglichkeiten und Neigungen geprüft bzw. gemeinsam mit dem jungen Menschen die eigenen Stärken erarbeitet werden, folgt eine ca. 2-4 monatige Phase der Einarbeitung. Dabei werden die jungen Menschen durch intensive Betreuung, häufig in kleinen Arbeitsgruppen von 10-15 Arbeitern durch ein Team von Gruppenleiter und Betreuer im Alltagsleben begleitet.

Neben praktischen Tätigkeitsbereichen wie Metall- und Holzbau, bieten die Werkstätten auch Arbeitsbereichen mit hauswirtschaftlichen Schwerpunkten oder auch Arbeit in einer Kantine / Großküche. Weiterhin gibt es speziell in München als Arbeitsfelder Warenverpackung- und Logistik, Lettershop und auch eine eigene Weberei.


Ganz wichtig ist, dass bei allen diesen Ausbildungsvarianten die Möglichkeit besteht, in einer Internats- oder Wohngruppenunterbringung zu leben, so dass es jedem Jugendlichen möglich sein soll, seine gewünschte Ausbildung auch weiter vom Wohnort entfernt beginnen zu können. Gleichzeitig wird dadurch die Selbständigkeit und beginnende Abnabelung vom Elternhaus gefördert.

Die Erfahrung im Ausbildungsbereich zeigt, dass ein offener Umgang mit der eigenen Situation gegenüber Arbeitgebern und auch Unterstützungspartnern wie der Agentur für Arbeit hilfreicher ist, als mit Informationen oder Wahrheiten „hinterm Berg zu halten“.