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Sozialrecht im Überblick


Wenn ein besonderes Kind in die Familie kommt, ändert sich das gesamte Leben, oftmals innerhalb kürzester Zeit. Auf die Eltern und Geschwister kommen Entbehrungen, zusätzliche Aufgaben und Einschränkungen zu.

Das Sozialrecht eröffnet die Möglichkeit, Hilfen und Unterstützung in Form von Sach- oder Geldleistungen in Anspruch zu nehmen, die Entlastung und Unterstützung bieten können.

Auf die verschiedenen Leistungen haben Personen, deren Gesundheit wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung mindestens
6 Monate beeinträchtigt ist, einen rechtlichen Anspruch, den Sie für ihr Kind wahrnehmen sollten.

Die Pflegestufe sowie der Schwerbehindertenausweis sind Leistungen die über einen langen Zeitraum hinweg finanzielle Hilfen und Erleichterungen bieten. In regelmäßigen Abständen werden die Leistungsvoraussetzungen überprüft und evtl. neu eingestuft.

Mit der sozialmedizinischen Nachsorge sind direkte Hilfen im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt bzw. Rehamaßnahme sowie der Zeit direkt danach verbunden. Ausgebildete Fachkräfte begleiten das Kind und seine Familie in der ersten Zeit nach einem Klinikaufenthalt Zuhause, um zu entlasten und in der täglichen Pflege zu unterstützen.

Eingliederungshilfe ist eine fast schon universelle Leistung, durch deren Inanspruchnahme einem Menschen mit Handicap die gesellschaftliche Integration erleichtert wird. Bereits für die Kindergartenzeit, aber auch in Schule und Ausbildung bietet die Eingliederungshilfe, im wesentlichen durch personelle Unterstützung direkte Hilfe für die Entwicklung und Selbständigkeitsförderung eines Kindes mit Handicap. Auch im Bereich der sozialen Integration helfen Leistungen der Eingliederungshilfe.

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Fahrtkostenerstattung
Für Fahrten von/zu stationären Aufenthalten sowie zu ambulanten Terminen können Fahrkosten bei der Krankenkasse geltend gemacht werden....weiter