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Aktuelles


 

 

Freitag 10. Februar 2023: Fahrtkostenübernahme für medizinisch notwendige Krankenbeförderung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten für Krankenbeförderungen nach § 60 SGB V, wenn diese medizinisch notwendig sind. Medizinisch notwendig ist z.B. Fahrten zu Operationen und Fahrten zur Nachbehandlung von Operationen (u.a. nach einer Herz-OP oder nach einer Skoliose-OP), die Fahrten zu häufigen Therapien (z.B. Logo-. Ergotherapie) bei bestimmten Erkrankungen bzw. Behinderungen. Auch die ambulante Behandlung über einen längeren Zeitraum bei starker Mobilitätseinschränkung des*der Patient*in zählt zu den Fahrten, von denen die Kosten übernommen werden können. Der Krankheitsverlauf muss in diesem Fall so schwer sein, dass eine Beförderung unerlässlich ist.

Dienstag 01. November 2022:
Neue Regelungen zur Krankenhausbegleitung ab dem 01.11.2022

Gesetzlich krankenversicherte Menschen mit Behinderung, die im Alltag Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX beziehen, haben im Rahmen der Sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX) einen Anspruch darauf eine Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld mit ins Krankenhaus zu nehmen.

Die Begleitperson erhält Krankengeld  von ihrer Krankenkasse wenn Sie einen Verdienstausfall hat.

Die Regelung gilt auch für Kinder mit Behinderung bis zum 18. Lebensjahr.

Mittwoch 07. September 2022: Präsenz - Thementage Herbst 2022

Mit den Thementagen Herbst wird in diesem Jahr vom 27. - 30.10.2022 seit Beginn der Corona Pandemie erstmals wieder eine Familien - Präsenzveranstaltung stattfinden. Wir sind an diesem Wochenende in Nürnberg zu Gast.
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