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Hintergrundinformationen


Im Zuge der Pflegereform 2017 (Zweites Pflegestärkungsgesetz) wurde als Reaktion auf massive Kritik aus der medizinischen und pflegerischen Fachwelt hin der Begriff der Pflegebedürftigkeit völlig neu definiert.

Die sich aus dieser Neudefinition ergebenden wesentlichen Änderungen:

  • aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade,
  • Pflegebedürftigkeit kann in der neuen Definition nicht mehr mit Zeitkontingenten gemessen werden, die unsägliche Minutenklauberei ist also endgültig Geschichte,
  • es musste ein vollkommen neues Begutachtungssystem entwickelt werden mit dem schönen neudeutschen Namen "Neues Begutachtungs-Assessment" (NBA)

Nach diesem NBA haben wir für Euch einen Pflegegradrechner aufgebaut. Mit diesem könnt Ihr zur Vorbereitung eines Begutachtungstermins durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Selbsteinschätzung vornehmen, im Nachgang Eure Einschätzung mit der des MDK abgleichen und mögliche Abweichungen in der Einschätzung erkennen.

Erstmal zur Beruhigung:

  • Sofern vor dem 01.01.2017 eine Pflegestufe vorlag, wurde diese automatisch ohne Antrag in das neue Pflegradsystem überführt, hierüber müsste Euch ein entsprechender Bescheid der Pflegekasse vorliegen.
  • Überprüfungsbegutachtungen waren für übergeleitete Pflegebedürftige bis zum 31.12.2018 ausgesetzt.
  • Es besteht ein sehr weitreichender sog. Bestandsschutz. Wenn nach Ablauf dieser genannten Frist eine in einen Pflegegrad übergeleitete Pflegestufe nach dem NBA überprüft wird, so bleibt bis auf zwei Ausnahmen der bei Überleitung zugewiesene Pflegegrad ohne zeitliche Begrenzung erhalten!!!

    Ausnahme 1: Die Überprüfung ergibt einen höheren Pflegegrad als der bei Überleitung, dann gilt der höhere Pflegegrad, der Bestandsschutz für den „alten Pflegegrad“ geht dabei aber nicht verloren.

    Ausnahme 2: Wenn nach einer Überprüfung nach den Kriterien des neuen Systems im Ergebnis keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt (Pflegegrad unter 1), dann erlischt der Bestandsschutz und die Leistungsverpflichtung der Pflegekasse.

Zum Verständnis der ganzen Neuerungen sind folgende Hinweise wichtig:

Nach dem alten System war die Zeit, die ein Laie (also keine professionelle Pflegekraft) für die Hilfe bei verschiedenen „Verrichtungen des täglichen Lebens“ eines pflegebedürftigen Menschen benötigte, das ausschlaggebende Kriterium zur Einstufung.

Nach dem neuen System sind zwei Aspekte von zentraler Bedeutung:

1. Die Einschränkung der Selbständigkeit des Betreffenden

und

2. Die Notwendigkeit der persönlichen Hilfe.

Dabei ist zu beachten, dass weder das Deletions- oder Duplikationssyndrom 22q11 als solches noch das Vorliegen von Symptomen für sich genommen einen Pflegegrad begründen, sondern die Auswirkungen der Symptome in Bezug auf die vorgenannten Kriterien.