Unter anderem regelt es die Leistungen der Eingliederungshilfe neu. So wird z.B. die Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe getrennt. Im Bereich der Arbeit werden durch ein Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter Alternativen zur WfbM eingeführt. Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen werden vollzogen, um nur einige Änderungen zu nennen. Zusammen mit dem Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) und dem Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) treten in den nächsten sechs Jahren nach und nach die verschiedenen Regelungen in Kraft.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat zwei ausführliche Informationen erstellt, die einen Überblick über die zahlreichen Änderungen bieten sollen.