Familienentlastende (-unterstützende) Dienste
Die Betreuung und Pflege eines Angehörigen mit
Behinderung erfordert viel Kraft in der Familie. Angehörige stoßen dabei nicht
selten an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Das Erledigen von Terminen,
Freizeitaktivitäten oder Erholungsphasen sind kaum möglich. Damit die Betreuungs-
und Pflegefähigkeit der Angehörigen erhalten bleiben kann, besteht die
Möglichkeit, über die Angebote eines Familienentlastenden Dienstes, nachfolgend
FeD genannt, eine Entlastung für sich zu erfahren.
1. Was ist darunter zu verstehen?
Der
FeD entlastet Familien durch eine zeitweise qualitative Betreuung und Pflege
eines behinderten Familienmitglieds. Hierdurch können Angehörige sich Freiräume
zur Erholung verschaffen und am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen
oder auch am Berufsleben teilnehmen. Gleichzeitig möchte der FeD durch seine
Unterstützung den Menschen mit Behinderung in seiner Autonomie und
Selbständigkeit fördern.
2. Wie umfangreich kann die
Unterstützung sein?
Der
FeD kann sowohl flexible Einzelbetreuungen als auch Gruppenbetreuungen
anbieten. Die Unterstützung richtet sich dabei immer nach der individuellen
Bedarfslage der Familien. Z.B. können Entlastungen stundenweise, tageweise oder
mehrtägig zu Hause, in den Räumen des Dienstes oder anderweitig außerhalb
erfolgen. Die Einsätze können regelmäßig vereinbart werden oder auch auf Abruf
in unregelmäßigen Abständen. Bei vielen Fragen kann der FeD auch beratend den
Familien zur Seite stehen und sie über Wissenswertes informieren.
3. Wer übernimmt die Kosten?
Die
Kosten für den FeD können durch unterschiedliche Kostenträger übernommen
werden. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob es eine Leistung des
Sozialhilfeträgers, der Pflegekasse z.B. im Rahmen der Verhinderungspflege oder
zusätzlichen Betreuungsleistungen oder der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur
Erziehung ist. Ob eine Kostenübernahme in Frage kommt, kann der Anbieter des
FeD im Gespräch klären. Wenn kein Kostenträger in Frage kommt, ist eine private
Finanzierung als Selbstzahler möglich.
4. Wer erbringt diese Leistung?
Einrichtungen,
die in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen tätig sind wie z.B. die
Lebenshilfen oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände (z.B. Caritas
oder Diakonie) können Familienentlastende Dienste anbieten. Informationen
darüber, wer in der Region solche Dienste anbietet, können auch beim örtlich
zuständigen Sozialamt, Jugendamt oder den Pflegekassen erhalten werden.
Bei Fragen hierzu hilft Ihnen die Geschäftsstelle gerne weiter.